Nachträglicher Titelerwerb (NTE) für Pflegefachpersonen
Endlich, der jahrelange Einsatz des SBK trägt (endlich) Früchte
Der nachträgliche Titelerwerb (NTE) für Pflegefachpersonen wurde in der Vergangenheit sehr eng und restriktive gehandhabt. Wer eine HöFa II absolvierte, hatte die Möglichkeit den nachträglichen Titelerwerb zu erlangen. Weitere Ausbildungsgänge im Pflegebereich waren zum grössten Teil vom Titelerwerb ausgeschlossen. Der SBK hat sich über 9 Jahre dafür eingesetzt, dass diese enge Auslegung angepasst wird. Dies ist nun der Fall. Ab dem 1 Februar 2025 tritt die entsprechende neue Verordnung in Kraft.
Bereiten Sie sich also darauf vor, den nachträglichen Titelerwerb (Bachelor of Science) doch noch zu beantragen und zu erhalten. Etwas Geduld brauchtes noch, über die entsprechenden Schritte, Vorgaben und erforderlichen Dokumente wird der SBK Schweiz zeitnah informieren.
- Die offizielle Medienmtteilung findet sich hier.
- Der Änderungserlass kann unter Folgendem Link eingesehen werden: AS 2025 9 - Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels | Fedlex
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